Durch das Vorhaben "Hochwasserschutz Grimma" ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes "Vereinigte Mulde und Muldeaue". Durch die vorliegende intensive Nutzung des gesamten Westufers der Mulde sind natürliche, flussauentypische Strukturen im Bereich der neuen Hochwasserschutzeinrichtung nur in Fragmenten vorhanden.

Baustelleneinrichtungen und Zwischenlager werden überwiegend auf bereits versiegelten Flächen angelegt. Die zu errichtende Baustraße beansprucht keine natürlichen Strukturen der Flussauenlandschaft. Die Hochwasserschutzanlage liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

In Vorbereitung der baulichen Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme werden umfangreiche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Vegetation realisiert. Nach Bauende werden alle in Anspruch genommenen Flächen im Ausgangszustand wieder hergestellt.

Im geplanten Trassenverlauf werden ebenfalls die Vermeidung bzw. Reduzierung der naturschutzfachlichen Konflikte berücksichtigt.

Im Einzelnen werden die folgenden Ausgleichs- (A) und Ersatzmaßnahmen (E) durchgeführt.

 Ausgleichsmaßnahmen (A)

  • A1 – Pflanzungen von 49 Bäumen zur optischen Gestaltung der Freiflächen, insbesondere Volkshausplatz, und Schaffung neuer Habitatstrukturen für Vögel
  • A2 – Anbringen von 10 Nisthilfen an Hochwasserschutzmauer bzw. an vorhandene Bäume zur Verbesserung bzw. als Ersatz von Habitatstrukturen für Vögel
  • A3 – Integration von 10 Quartierbausteinen in das Natursteinmauerwerk als Ausgleich für gefällten Höhlenbaum, als spezielle Artenschutzmaßnahme für Fledermäuse
  • A4 – Bepflanzung in unregelmäßigen Abständen mit Rankpflanzen als Ausgleich für verlorenen Mauerbewuchs zur Verbesserung der Habitatstrukturen und optischen Aufwertung und Annäherung an historische Stadtmauer

 Ersatzmaßnahmen (E)

  • E1 – Optimierung eines Stollens als Fledermausquartier als spezielle Artenschutzmaßnahme
  • E2 – Herstellung eines weitgehend geschlossenen Ufergehölzsaums bestehend aus ca. 1200 - 1300 Weiden in 5 Abschnitten á 50 x 5 m als spezielle Artenschutzmaßnahme für den Biber


Eingang zum Stollen als Fledermausquartier vor und nach der Optimierung(Ersatzmaßnahme 1) 


neu angelegter Ufergehölzsaum (Ersatzmaßnahme 2)